In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Psychische Erkrankung durch Unfall:
(zu Ziffer 4.2.6 AUB 2014)
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wird Versicherungsschutz gewährt, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die aufgrund Überfall, Geiselnahme, Versterben einer versicherten Person bzw. eines Verwandten 1. Grades oder aufgrund schwerer Verletzungen nach Ziffer 17. auftreten, übernehmen wir die Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Betreuung.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
E. Berufswechsel
(zu Ziffer 5.2 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 4.2.6 AUB 2014)
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wird Versicherungsschutz gewährt, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die aufgrund Überfall, Geiselnahme, Versterben einer versicherten Person bzw. eines Verwandten 1. Grades oder aufgrund schwerer Verletzungen nach Ziffer 17. auftreten, übernehmen wir die Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Betreuung.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
E. Berufswechsel
(zu Ziffer 5.2 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025