In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Komageld:
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), so wird für die Zeit dieses Zustandes ein Komageld
ab dem 8. Tag nach dem Unfall
maximal für 12 Wochen
in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes
geleistet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), so wird für die Zeit dieses Zustandes ein Komageld
ab dem 8. Tag nach dem Unfall
maximal für 12 Wochen
in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes
geleistet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025