In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Todesfallleistung:
(zu Ziffer 2.6 und Ziffer 4.1.1 AUB 2014)
Die vereinbarte Todesfallsumme wird auch geleistet, wenn
ein Unfall aufgrund Bewusstseinsstörungen vorliegt. Die Ausschlussbestimmungen nach Ziffer 4.1.1 AUB 2014 werden nicht angewandt.
der Versicherte innerhalb der ersten 2 Jahre, vom Unfalltag an gerechnet, unfallbedingt verstirbt. Im zweiten Jahr jedoch nur, wenn keine Invalidität eingetreten ist.
die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam für tot erklärt wurde.
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Die doppelte vereinbarte Todesfallsumme leisten wir, wenn
beide versicherte Eltern infolge desselben Unfalls versterben und leibliche Kinder oder Adoptivkinder unter 18 Jahren zurückbleiben, denen durch ausdrückliche Bezugsberechtigung oder als gesetzliche oder testamentarische Erben die versicherte Todesfallleistung zusteht. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt wird. Die Gesamtleistung ist auf 50.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.6 und Ziffer 4.1.1 AUB 2014)
Die vereinbarte Todesfallsumme wird auch geleistet, wenn
ein Unfall aufgrund Bewusstseinsstörungen vorliegt. Die Ausschlussbestimmungen nach Ziffer 4.1.1 AUB 2014 werden nicht angewandt.
der Versicherte innerhalb der ersten 2 Jahre, vom Unfalltag an gerechnet, unfallbedingt verstirbt. Im zweiten Jahr jedoch nur, wenn keine Invalidität eingetreten ist.
die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam für tot erklärt wurde.
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Die doppelte vereinbarte Todesfallsumme leisten wir, wenn
beide versicherte Eltern infolge desselben Unfalls versterben und leibliche Kinder oder Adoptivkinder unter 18 Jahren zurückbleiben, denen durch ausdrückliche Bezugsberechtigung oder als gesetzliche oder testamentarische Erben die versicherte Todesfallleistung zusteht. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt wird. Die Gesamtleistung ist auf 50.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025