In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Reha folgendes für Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?:
Ergänzend zu Ziffer 7 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) gelten folgende Obliegenheiten:
- Damit wir unsere Leistungen erbringen können, benötigen wir Auskünfte über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person. Sie oder die versicherte Person müssen uns diese Auskünfte erteilen, soweit sie für unsere Leistungen erforderlich sind. Dies umfasst auch den bisherigen Behandlungs- und Therapieverlauf.
- Auskünfte, die für die Beurteilung unserer Leistungspflicht erforderlich sind, haben Sie uns ebenso zu erteilen. Dazu gehören insbesondere Informationen
• zum aktuellen Versicherungsschutz bei gesetzlichen, privaten oder sonstigen Versicherungs-/Versorgungs-/Leistungsträgern
• zu bereits beantragten, erbrachten oder zugesagten Leistungen.
- Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Ziffer 8 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) gilt entsprechend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019
Ergänzend zu Ziffer 7 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) gelten folgende Obliegenheiten:
- Damit wir unsere Leistungen erbringen können, benötigen wir Auskünfte über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person. Sie oder die versicherte Person müssen uns diese Auskünfte erteilen, soweit sie für unsere Leistungen erforderlich sind. Dies umfasst auch den bisherigen Behandlungs- und Therapieverlauf.
- Auskünfte, die für die Beurteilung unserer Leistungspflicht erforderlich sind, haben Sie uns ebenso zu erteilen. Dazu gehören insbesondere Informationen
• zum aktuellen Versicherungsschutz bei gesetzlichen, privaten oder sonstigen Versicherungs-/Versorgungs-/Leistungsträgern
• zu bereits beantragten, erbrachten oder zugesagten Leistungen.
- Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Ziffer 8 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) gilt entsprechend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019