In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Helmklausel:
(zu Ziffer 2.1 AUB 2014)
Bei sportlichen Aktivitäten, wie z.B. Skifahren, Fahrradfahren, Skaten, Inlinern, Reiten usw., wird bei unfallbedingten Kopfverletzungen die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 25 % erhöht, wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein handelsüblicher geeigneter Helm getragen wurde.
Die Invaliditätsleistung wird hierdurch maximal um 100.000 € erhöht.
Verletzungen der Augen und Ohren sind Kopfverletzungen gleichzusetzen.
Für Kinder gilt der beschriebene Leistungsumfang auch bei der Benutzung von Laufrädern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.1 AUB 2014)
Bei sportlichen Aktivitäten, wie z.B. Skifahren, Fahrradfahren, Skaten, Inlinern, Reiten usw., wird bei unfallbedingten Kopfverletzungen die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 25 % erhöht, wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein handelsüblicher geeigneter Helm getragen wurde.
Die Invaliditätsleistung wird hierdurch maximal um 100.000 € erhöht.
Verletzungen der Augen und Ohren sind Kopfverletzungen gleichzusetzen.
Für Kinder gilt der beschriebene Leistungsumfang auch bei der Benutzung von Laufrädern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025