In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Luftfahrtunfälle:
(zu Ziffer 4.1.4 AUB 2014)
Wir gewähren Versicherungsschutz
für sonstige, nicht zur Besatzung zählende Personen, auch wenn diese mit Hilfe des Luftfahrzeuges eine Tätigkeit ausüben (z.B. für Luftaufnahmen, zur Verkehrsüberwachung oder als medizinisches Personal bei Sanitätsflügen),
für Passagiere in Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten (z.B. in Ballonen oder Segelflugzeugen sowie bei Fallschirm-Tandemsprüngen),
für Flugschüler,
beim Kitesurfen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 4.1.4 AUB 2014)
Wir gewähren Versicherungsschutz
für sonstige, nicht zur Besatzung zählende Personen, auch wenn diese mit Hilfe des Luftfahrzeuges eine Tätigkeit ausüben (z.B. für Luftaufnahmen, zur Verkehrsüberwachung oder als medizinisches Personal bei Sanitätsflügen),
für Passagiere in Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten (z.B. in Ballonen oder Segelflugzeugen sowie bei Fallschirm-Tandemsprüngen),
für Flugschüler,
beim Kitesurfen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025