In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Neufeststellung der Invalidität:
(zu Ziffer 8.4 AUB 2014)
Der Grad der Invalidität kann jährlich erneut ärztlich bemessen werden. Die endgültige Bemessung erfolgt jedoch spätestens
- Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch uns,
- Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch Sie,
Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
H. Erweiterungen zur Versicherungsdauer
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 8.4 AUB 2014)
Der Grad der Invalidität kann jährlich erneut ärztlich bemessen werden. Die endgültige Bemessung erfolgt jedoch spätestens
- Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch uns,
- Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch Sie,
Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
H. Erweiterungen zur Versicherungsdauer
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025