In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Arbeitslosigkeit:
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, wird der Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind.
Wir gewähren während der Außerkraftsetzung beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen.
Voraussetzungen für den beitragsfreien Versicherungsschutz sind:
Der Unfallversicherungsvertrag bestand vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate nach den Bedingungen der Unfallversicherung Einfach Komplett.
Alle Beiträge wurden bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit beglichen.
Das Arbeitsverhältnis war unbefristet, ungekündigt und wurde durch den Arbeitgeber gekündigt.
Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit. Ihre schriftliche Mitteilung bzgl. der Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns innerhalb von 2 Monaten zuzusenden.
Auf Ihren Wunsch wird die Beitragsfreistellung ohne Versicherungsschutz fortgeführt.
Die Beitragsfreistellung endet ohne eine besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 3 Jahre andauert.
Nach der Beendigung der Beitragsfreistellung wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch prämienpflichtig weitergeführt. Beiträge, die schon für die Zeit der Beitragsfreistellung gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen verrechnet, die nach der Beitragsfreistellung zu zahlen sind.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Beitragsfreistellung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, wird der Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind.
Wir gewähren während der Außerkraftsetzung beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen.
Voraussetzungen für den beitragsfreien Versicherungsschutz sind:
Der Unfallversicherungsvertrag bestand vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate nach den Bedingungen der Unfallversicherung Einfach Komplett.
Alle Beiträge wurden bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit beglichen.
Das Arbeitsverhältnis war unbefristet, ungekündigt und wurde durch den Arbeitgeber gekündigt.
Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit. Ihre schriftliche Mitteilung bzgl. der Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns innerhalb von 2 Monaten zuzusenden.
Auf Ihren Wunsch wird die Beitragsfreistellung ohne Versicherungsschutz fortgeführt.
Die Beitragsfreistellung endet ohne eine besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 3 Jahre andauert.
Nach der Beendigung der Beitragsfreistellung wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch prämienpflichtig weitergeführt. Beiträge, die schon für die Zeit der Beitragsfreistellung gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen verrechnet, die nach der Beitragsfreistellung zu zahlen sind.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Beitragsfreistellung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025