In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit:
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Wird bei der versicherten Person eine
dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne § 61a Sozialgesetzbuch XII
Geisteskrankheit
ärztlich festgestellt, so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 3 Jahre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Wird bei der versicherten Person eine
dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne § 61a Sozialgesetzbuch XII
Geisteskrankheit
ärztlich festgestellt, so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 3 Jahre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025