In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Besserstellungsklausel:
Ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen des Vorversicherers zu den in diesem Vertrag versicherten Leistungsarten Verbesserungen im Leistungsumfang, werden diese Verbesserungen auf Ihren Antrag hin im Leistungsfall berücksichtigt.
Voraussetzung:
Es muss ein unmittelbarer Vorvertrag bei einem anderen in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen, für mindestens 3 Jahre, bestanden haben. Zwischen Ablauf des Vorvertrages und Beginn dieses Vertrages lagen maximal 3 Monate.
Versichert gilt:
Hat der Vorversicherer zu diesen Bedingungen nach A. Erweiterungen des Unfallbegriffs und D. Abänderung zu den Ausschlüssen eine bessere Regelung in seinen Versicherungsbedingungen festgelegt, gilt diese im Leistungsfall auch zu diesem Vertrag.
Die beitragsfreien Leistungen, die im Vorvertrag vereinbart waren, werden wir bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR berücksichtigen, wenn sie
in diesem Vertrag ebenfalls beitragsfrei versichert sind und eine geringere Versicherungssumme vorsehen.
als beitragsfreie Leistungsart in diesem Vertrag nicht enthalten sind und auch nicht beitragspflichtig vereinbart werden können. Sie gilt somit nicht für Leistungsarten, die nur gegen Beitragszahlung in diesem Vertrag vereinbart werden können.
Einschränkungen:
Eine Leistung aus der Besserstellungsklausel erfolgt nicht bei:
Änderungen des Vorvertrags, die nach dessen Ablauf oder nach Eindeckung bei der Haftpflichtkasse vorgenommen wurden.
Kündigung des Vorversicherers wegen Nichtzahlung der Beiträge, Obliegenheitsverletzungen, arglistiger Täuschung oder Betrug.
Prämien-/Sparanteil(en) der Unfallversicherung (z.B. Unfallversicherung mit Prämien-Rückgewähr).
Luftfahrtunfällen.
Unfällen bei der aktiven Teilnahme an Rennveranstaltungen.
Unfällen durch Kernenergie einschließlich Strahlenschäden.
Unfällen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden.
Nachweispflicht:
Im Schadenfall obliegt die Nachweispflicht für die Anwendung der Besserstellungsklausel dem Versicherungsnehmer. Als Nachweis ist der Versicherungsschein, die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sowie die Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung und Risikobeschreibungen des Vorvertrags vorzulegen. Die Haftpflichtkasse behält sich eine Anfrage beim jeweiligen Vorversicherer vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen des Vorversicherers zu den in diesem Vertrag versicherten Leistungsarten Verbesserungen im Leistungsumfang, werden diese Verbesserungen auf Ihren Antrag hin im Leistungsfall berücksichtigt.
Voraussetzung:
Es muss ein unmittelbarer Vorvertrag bei einem anderen in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen, für mindestens 3 Jahre, bestanden haben. Zwischen Ablauf des Vorvertrages und Beginn dieses Vertrages lagen maximal 3 Monate.
Versichert gilt:
Hat der Vorversicherer zu diesen Bedingungen nach A. Erweiterungen des Unfallbegriffs und D. Abänderung zu den Ausschlüssen eine bessere Regelung in seinen Versicherungsbedingungen festgelegt, gilt diese im Leistungsfall auch zu diesem Vertrag.
Die beitragsfreien Leistungen, die im Vorvertrag vereinbart waren, werden wir bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR berücksichtigen, wenn sie
in diesem Vertrag ebenfalls beitragsfrei versichert sind und eine geringere Versicherungssumme vorsehen.
als beitragsfreie Leistungsart in diesem Vertrag nicht enthalten sind und auch nicht beitragspflichtig vereinbart werden können. Sie gilt somit nicht für Leistungsarten, die nur gegen Beitragszahlung in diesem Vertrag vereinbart werden können.
Einschränkungen:
Eine Leistung aus der Besserstellungsklausel erfolgt nicht bei:
Änderungen des Vorvertrags, die nach dessen Ablauf oder nach Eindeckung bei der Haftpflichtkasse vorgenommen wurden.
Kündigung des Vorversicherers wegen Nichtzahlung der Beiträge, Obliegenheitsverletzungen, arglistiger Täuschung oder Betrug.
Prämien-/Sparanteil(en) der Unfallversicherung (z.B. Unfallversicherung mit Prämien-Rückgewähr).
Luftfahrtunfällen.
Unfällen bei der aktiven Teilnahme an Rennveranstaltungen.
Unfällen durch Kernenergie einschließlich Strahlenschäden.
Unfällen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden.
Nachweispflicht:
Im Schadenfall obliegt die Nachweispflicht für die Anwendung der Besserstellungsklausel dem Versicherungsnehmer. Als Nachweis ist der Versicherungsschein, die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sowie die Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung und Risikobeschreibungen des Vorvertrags vorzulegen. Die Haftpflichtkasse behält sich eine Anfrage beim jeweiligen Vorversicherer vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025