In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Mitwirkungsklausel ab Vollendung des 65. Lebensjahres:
Der Verzicht der Leistungskürzung bei Mitwirkung von unabhängigen Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 33. wird gestrichen.
Die Leistungen werden ab diesem Zeitpunkt gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 70 % beträgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Verzicht der Leistungskürzung bei Mitwirkung von unabhängigen Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 33. wird gestrichen.
Die Leistungen werden ab diesem Zeitpunkt gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 70 % beträgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025