In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe:
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025