In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Kurkostenbeihilfe / Reha-Kosten:
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir leisten nach einem unter den Vertrag fallenden Unfallereignis eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, vom Versicherten selbst getragene Kurkosten, wenn die versicherte Person
innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,
eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche Dauer durchgeführt hat.
Die Kurkostenbeihilfe zahlen wir in gleicher Weise auch für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur bzw. der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir leisten nach einem unter den Vertrag fallenden Unfallereignis eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, vom Versicherten selbst getragene Kurkosten, wenn die versicherte Person
innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,
eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche Dauer durchgeführt hat.
Die Kurkostenbeihilfe zahlen wir in gleicher Weise auch für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur bzw. der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025