In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen:
(zu Ziffer 3 AUB 2014)
Die Leistungen werden nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 50 % beträgt.
- Abänderungen zu den Ausschlüssen
(Ziffer 4 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 3 AUB 2014)
Die Leistungen werden nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 50 % beträgt.
- Abänderungen zu den Ausschlüssen
(Ziffer 4 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025