In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Hilfe Paket folgendes für Umfang der Leistung:
Auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 AUB 2014 wird verzichtet.
- Hilfeleistungen
- Erstgespräch
Der Dienstleister führt mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefonisches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls ein persönliches Gespräch zur Feststellung der Ressourcen des Hilfs- oder Pflegebedürftigen und der Ermittlung und Abstimmung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen und Termine.
- Hausnotrufdienst
Der versicherten Person wird bei Bedarf eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger oder einem Funkarmband zur Verfügung gestellt und in der Wohnung der versicherten Person installiert, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen (entsprechender Strom- und Telefonanschluss) hierfür in der Wohnung vorhanden sind. Über die Hausnotrufanlage ist für die versicherte Person rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst.
- Menüservice
Diese Leistung umfasst die Anlieferung von 7 Hauptmahlzeiten pro Woche an die versicherte Person nach vorheriger freier Auswahl aus dem angebotenen Menüsortiment. Die Menüs werden täglich warm bei Bedarf für bis zu 6 Monate angeliefert. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, werden die Menüs jeweils wochenweise (7 Mahlzeiten tiefgekühlt) angeliefert.
- Wohnungsreinigung
Einmal wöchentlich wird bei Bedarf der übliche Lebensbereich der Wohnung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt.
- Besorgungen und Einkäufe
Bei Bedarf werden einmal in der Woche für die versicherte Person Einkäufe oder notwendige Besorgungen ausgeführt. Hierzu zählen das Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfes
einschließlich Arzneimitteln, das Einkaufen inkl. Arzneimittelbeschaffung und notwendige Besorgungen, z. B. Bankgänge, die Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel, die Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln und ggf. das Bringen von Wäsche zur Reinigung und das Abholen.
- Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
Einmal wöchentlich werden bei Bedarf Kleidung und Wäsche der versicherten Person gepflegt. Hierzu zählen Waschen, Trocknen, Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege.
- Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen
Bis zu zweimal wöchentlich wird bei Bedarf für bis zu 4 Wochen nach Entlassung aus der vollstationären Erstbehandlung die versicherte Person bei Behördengängen oder Arztbesuchen begleitet, wenn persönliches Erscheinen erforderlich ist.
- Fahrdienst zu Ärzten, zur Krankengymnastik, Therapie oder zu Behörden
Soweit erforderlich wird bis zu zweimal wöchentlich für bis zu 6 Monate die versicherte Person zu Ärzten, Fachärzten, in Krankenhäuser, zur Krankengymnastik und Therapie oder auch zu Behörden gebracht und wieder abgeholt.
- Tag- und Nachtwache
Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person erforderlich ist.
- Arzneimittelversand
Im Notfall wird der versicherten Person nach einem Unfall ein notwendiges Arzneimittel, welches im Ausland vor Ort nicht beschafft werden kann, unverzüglich besorgt und per Eiltransport versendet.
- Arztsuche
Bei Bedarf wird der versicherten Person ein wohnortnaher Arzt/Facharzt oder im Ausland ein deutsch- oder englischsprachiger Arzt/Facharzt vor Ort/im nächstgelegenen Ort benannt.
- Organisatorische Leistungen
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
Die erforderlichen Pflegehilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen usw.) werden der versicherten Person vermittelt. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden im Rahmen des Hilfe-Paketes nicht übernommen.
- Vermittlung einer Tierbetreuung
Für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person (z. B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel usw.) wird eine Tierbetreuung vermittelt.
- Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen
Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihres Kraftfahrzeugs vermittelt. Die Kosten für den Umbau des Kraftfahrzeugs werden im Rahmen des Hilfe-Paketes nicht übernommen.
- Vermittlung des Umbaus der Wohnung
Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung vermittelt. Die Kosten für den Umbau der Wohnung werden im Rahmen des Hilfe-Paketes nicht übernommen.
- Hausmeisterdienst
Der versicherten Person wird ein Hausmeisterdienst zur Einhaltung der Hausordnung (zum Beispiel für Gartenpflege oder Schneeräumen der Gehwege) vermittelt.
- Medizinische Abklärung
Organisation von Arzt-zu-Arzt-Gesprächen des medizinischen Dienstes mit den Behandlern im Ausland zur Abklärung der medizinischen Versorgungslage vor Ort.
UV 53
- Krankenrücktransport
- Art der Leistung
Organisation ärztlich angeordneter Krankenrücktransporte für die versicherte Person aus dem Ausland nach Deutschland mit geeigneten Transportmitteln (Beispiele: KTW, RTW, Linienflug oder Ambulanzflug) einschl. notwendiger An-/Abtransporte zum Flughafen, (Ziel-)Krankenhaus oder zum ständigen Wohnsitz der verletzten Person. Die Kosten für den Krankenrücktransport werden im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten übernommen.
- Abrechnung der Transportkosten
Die Transportkosten sind im Rahmen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bergungs- und Transportkosten versichert. Die Kosten sind zunächst anderen Ersatzpflichtigen zur Leistung vorzulegen. Nachfolgendes ist im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten zur Höhe der Leistung bestimmt:
(1) Die Bergungs- und Transportkosten werden bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags gezahlt.
(2) Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
(3) Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
(4) Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
- Überführungen
Organisation von Überführungen der Verstorbenen aus dem Ausland an den Bestattungsort in Deutschland oder an den letzten ständigen Wohnsitz einschließlich aller notwendigen Dokumente.
- Pflegeplatzgarantie
In Notfällen wird die Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung garantiert. Es wird ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf einen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Kosten für die Unterbringung selbst werden nicht erstattet.
- Unfallpflegeleistungen
Soweit durch den Dienstleister ein Pflegebedarf festgestellt wird und noch keine Einstufung in einen Pflegegrad nach Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde, erhält die versicherte Person nach der stationären Behandlung die nachstehenden Pflegeleistungen.
Soweit bereits vor dem Unfall eine Einstufung in einen Pflegegrad nach Sozialgesetzbuch vorgenommen worden und werden hierfür Sachleistungen erbracht, wird lediglich für den durch den Unfall eingetretenen Mehraufwand geleistet. Werden Geldleistungen erbracht, lässt sich der zusätzliche Bedarf nicht objektiv feststellen. In diesem Fall kann keine Leistung aus der Unfallpflegeleistung erbracht werden.
- Pflegeberatung
Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt zur Feststellung der Pflegeprobleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
- Pflegeschulung für Angehörige
Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, werden diese für die Aufgaben der täglichen Pflege einmalig geschult.
- Grundpflege
Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 4 Wochen eine Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich Teil- oder Ganzwaschungen und An- und Auskleiden sowie Hilfe beim Verrichten der Notdurft, Lagerung im Bett, Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsübungen, Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
- 24-Stunden-Pflegenotruf/Notfallservice
Gleichzeitig mit der Leistungserbringung „Grundpflege“ nach 3.3.3 kann – soweit örtlich möglich – ein Pflegenotruf eingerichtet werden, über den rund um die Uhr eine Pflegenotrufzentrale erreichbar ist, welche im Notfall eine ausgebildete Pflegekraft zur Hilfeleistung alarmiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 AUB 2014 wird verzichtet.
- Hilfeleistungen
- Erstgespräch
Der Dienstleister führt mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefonisches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls ein persönliches Gespräch zur Feststellung der Ressourcen des Hilfs- oder Pflegebedürftigen und der Ermittlung und Abstimmung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen und Termine.
- Hausnotrufdienst
Der versicherten Person wird bei Bedarf eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger oder einem Funkarmband zur Verfügung gestellt und in der Wohnung der versicherten Person installiert, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen (entsprechender Strom- und Telefonanschluss) hierfür in der Wohnung vorhanden sind. Über die Hausnotrufanlage ist für die versicherte Person rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst.
- Menüservice
Diese Leistung umfasst die Anlieferung von 7 Hauptmahlzeiten pro Woche an die versicherte Person nach vorheriger freier Auswahl aus dem angebotenen Menüsortiment. Die Menüs werden täglich warm bei Bedarf für bis zu 6 Monate angeliefert. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, werden die Menüs jeweils wochenweise (7 Mahlzeiten tiefgekühlt) angeliefert.
- Wohnungsreinigung
Einmal wöchentlich wird bei Bedarf der übliche Lebensbereich der Wohnung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt.
- Besorgungen und Einkäufe
Bei Bedarf werden einmal in der Woche für die versicherte Person Einkäufe oder notwendige Besorgungen ausgeführt. Hierzu zählen das Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfes
einschließlich Arzneimitteln, das Einkaufen inkl. Arzneimittelbeschaffung und notwendige Besorgungen, z. B. Bankgänge, die Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel, die Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln und ggf. das Bringen von Wäsche zur Reinigung und das Abholen.
- Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
Einmal wöchentlich werden bei Bedarf Kleidung und Wäsche der versicherten Person gepflegt. Hierzu zählen Waschen, Trocknen, Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege.
- Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen
Bis zu zweimal wöchentlich wird bei Bedarf für bis zu 4 Wochen nach Entlassung aus der vollstationären Erstbehandlung die versicherte Person bei Behördengängen oder Arztbesuchen begleitet, wenn persönliches Erscheinen erforderlich ist.
- Fahrdienst zu Ärzten, zur Krankengymnastik, Therapie oder zu Behörden
Soweit erforderlich wird bis zu zweimal wöchentlich für bis zu 6 Monate die versicherte Person zu Ärzten, Fachärzten, in Krankenhäuser, zur Krankengymnastik und Therapie oder auch zu Behörden gebracht und wieder abgeholt.
- Tag- und Nachtwache
Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person erforderlich ist.
- Arzneimittelversand
Im Notfall wird der versicherten Person nach einem Unfall ein notwendiges Arzneimittel, welches im Ausland vor Ort nicht beschafft werden kann, unverzüglich besorgt und per Eiltransport versendet.
- Arztsuche
Bei Bedarf wird der versicherten Person ein wohnortnaher Arzt/Facharzt oder im Ausland ein deutsch- oder englischsprachiger Arzt/Facharzt vor Ort/im nächstgelegenen Ort benannt.
- Organisatorische Leistungen
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
Die erforderlichen Pflegehilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen usw.) werden der versicherten Person vermittelt. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden im Rahmen des Hilfe-Paketes nicht übernommen.
- Vermittlung einer Tierbetreuung
Für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person (z. B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel usw.) wird eine Tierbetreuung vermittelt.
- Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen
Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihres Kraftfahrzeugs vermittelt. Die Kosten für den Umbau des Kraftfahrzeugs werden im Rahmen des Hilfe-Paketes nicht übernommen.
- Vermittlung des Umbaus der Wohnung
Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung vermittelt. Die Kosten für den Umbau der Wohnung werden im Rahmen des Hilfe-Paketes nicht übernommen.
- Hausmeisterdienst
Der versicherten Person wird ein Hausmeisterdienst zur Einhaltung der Hausordnung (zum Beispiel für Gartenpflege oder Schneeräumen der Gehwege) vermittelt.
- Medizinische Abklärung
Organisation von Arzt-zu-Arzt-Gesprächen des medizinischen Dienstes mit den Behandlern im Ausland zur Abklärung der medizinischen Versorgungslage vor Ort.
UV 53
- Krankenrücktransport
- Art der Leistung
Organisation ärztlich angeordneter Krankenrücktransporte für die versicherte Person aus dem Ausland nach Deutschland mit geeigneten Transportmitteln (Beispiele: KTW, RTW, Linienflug oder Ambulanzflug) einschl. notwendiger An-/Abtransporte zum Flughafen, (Ziel-)Krankenhaus oder zum ständigen Wohnsitz der verletzten Person. Die Kosten für den Krankenrücktransport werden im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten übernommen.
- Abrechnung der Transportkosten
Die Transportkosten sind im Rahmen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bergungs- und Transportkosten versichert. Die Kosten sind zunächst anderen Ersatzpflichtigen zur Leistung vorzulegen. Nachfolgendes ist im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten zur Höhe der Leistung bestimmt:
(1) Die Bergungs- und Transportkosten werden bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags gezahlt.
(2) Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
(3) Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
(4) Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
- Überführungen
Organisation von Überführungen der Verstorbenen aus dem Ausland an den Bestattungsort in Deutschland oder an den letzten ständigen Wohnsitz einschließlich aller notwendigen Dokumente.
- Pflegeplatzgarantie
In Notfällen wird die Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung garantiert. Es wird ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf einen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Kosten für die Unterbringung selbst werden nicht erstattet.
- Unfallpflegeleistungen
Soweit durch den Dienstleister ein Pflegebedarf festgestellt wird und noch keine Einstufung in einen Pflegegrad nach Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde, erhält die versicherte Person nach der stationären Behandlung die nachstehenden Pflegeleistungen.
Soweit bereits vor dem Unfall eine Einstufung in einen Pflegegrad nach Sozialgesetzbuch vorgenommen worden und werden hierfür Sachleistungen erbracht, wird lediglich für den durch den Unfall eingetretenen Mehraufwand geleistet. Werden Geldleistungen erbracht, lässt sich der zusätzliche Bedarf nicht objektiv feststellen. In diesem Fall kann keine Leistung aus der Unfallpflegeleistung erbracht werden.
- Pflegeberatung
Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt zur Feststellung der Pflegeprobleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
- Pflegeschulung für Angehörige
Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, werden diese für die Aufgaben der täglichen Pflege einmalig geschult.
- Grundpflege
Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 4 Wochen eine Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich Teil- oder Ganzwaschungen und An- und Auskleiden sowie Hilfe beim Verrichten der Notdurft, Lagerung im Bett, Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsübungen, Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
- 24-Stunden-Pflegenotruf/Notfallservice
Gleichzeitig mit der Leistungserbringung „Grundpflege“ nach 3.3.3 kann – soweit örtlich möglich – ein Pflegenotruf eingerichtet werden, über den rund um die Uhr eine Pflegenotrufzentrale erreichbar ist, welche im Notfall eine ausgebildete Pflegekraft zur Hilfeleistung alarmiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025