In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Pflegegeld:
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Erreicht die versicherte Person infolge eines Unfalls den Pflegegrad 2, zahlen wir ein Pflegegeld
innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
in Höhe von 30 EUR
für jeden Kalendertag, an dem die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne von § 61a und § 61b Sozialgesetzbuch XII ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Erreicht die versicherte Person infolge eines Unfalls den Pflegegrad 2, zahlen wir ein Pflegegeld
innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
in Höhe von 30 EUR
für jeden Kalendertag, an dem die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne von § 61a und § 61b Sozialgesetzbuch XII ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025