In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Selbstgebaute Feuerwerkskörper:
(zu Ziffer 4.1.2 AUB 2014)
Bei Personen unter 18 Jahren sowie bei Personen mit einer gesetzlichen Betreuung „in allen Angelegenheiten“ ist auch dann Versicherungsschutz gegeben, wenn der Unfall durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper entstanden ist. Voraussetzung ist, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 4.1.2 AUB 2014)
Bei Personen unter 18 Jahren sowie bei Personen mit einer gesetzlichen Betreuung „in allen Angelegenheiten“ ist auch dann Versicherungsschutz gegeben, wenn der Unfall durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper entstanden ist. Voraussetzung ist, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025