In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Infektionen:
(zu Ziffer 1.3 und Ziffer 4.2.4 AUB 2014)
Der Ausbruch folgender Infektionskrankheiten gilt ebenfalls versichert:
Cholera
Diphterie
Gürtelrose
Keuchhusten
Lepra
Masern
Mumps
Paratyphus
Pfeiffersches Drüsenfieber
Pocken
Röteln
Scharlach
Spinale Kinderlähmung
Tuberkulose
Typhus
Windpocken.
Voraussetzung:
Der Ausbruch der Infektionserkrankung fand frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn statt. Diese Wartezeit entfällt, wenn die Infektion sich nachweislich innerhalb der Vertragslaufzeit ereignete.
Zusätzlich versichert gelten Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche/-bisse oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, wie
Borreliose
Brucellose
Dreitagefieber
Enzephalitis
Fleckfieber
FSME
Gelbfieber
Malaria
Meningitis
Pest
wenn die Infektion während der Vertragslaufzeit durch einen Arzt erstmalig diagnostiziert wird.
Als Unfallereignis gelten auch
Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen.
sonstige Folgen von Insektenstichen und -bissen (z.B. allergische Reaktionen.
Wundinfektionen und Blutvergiftungen.
sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung, einschließlich allergischer Reaktionen, wenn uns das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde.
Krankenhausaufenthalte, die zur Desensibilisierung nach einer allergischen Reaktion stattfinden, gelten als Krankenhaustagegeld- und Genesungsgeldauslösender Krankenhausaufenthalt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 1.3 und Ziffer 4.2.4 AUB 2014)
Der Ausbruch folgender Infektionskrankheiten gilt ebenfalls versichert:
Cholera
Diphterie
Gürtelrose
Keuchhusten
Lepra
Masern
Mumps
Paratyphus
Pfeiffersches Drüsenfieber
Pocken
Röteln
Scharlach
Spinale Kinderlähmung
Tuberkulose
Typhus
Windpocken.
Voraussetzung:
Der Ausbruch der Infektionserkrankung fand frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn statt. Diese Wartezeit entfällt, wenn die Infektion sich nachweislich innerhalb der Vertragslaufzeit ereignete.
Zusätzlich versichert gelten Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche/-bisse oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, wie
Borreliose
Brucellose
Dreitagefieber
Enzephalitis
Fleckfieber
FSME
Gelbfieber
Malaria
Meningitis
Pest
wenn die Infektion während der Vertragslaufzeit durch einen Arzt erstmalig diagnostiziert wird.
Als Unfallereignis gelten auch
Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen.
sonstige Folgen von Insektenstichen und -bissen (z.B. allergische Reaktionen.
Wundinfektionen und Blutvergiftungen.
sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung, einschließlich allergischer Reaktionen, wenn uns das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde.
Krankenhausaufenthalte, die zur Desensibilisierung nach einer allergischen Reaktion stattfinden, gelten als Krankenhaustagegeld- und Genesungsgeldauslösender Krankenhausaufenthalt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025