In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Bergungs-, Such- und Transportkosten:
(zu Ziffer 2.8 AUB 2014)
Ergänzend gilt Folgendes vereinbart:
Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer.
Wir ersetzen die Mehrkosten bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
Die Kosten für die Rückkehr zum ständigen Wohnsitz des Verletzten (oder einem in der Nähe gelegenen Krankenhaus) erstatten wir bei einem Krankenhausaufenthalt, der voraussichtlich mindestens 7 Tage dauert, auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Ist nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bis zur Herstellung der Transportfähigkeit eine Verlängerung des Hotelaufenthaltes erforderlich, übernehmen wir neben den Mehrkosten der Heimreise die dadurch verursachten zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungskosten bis zu 300 EUR.
Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Mehrkosten der Heimreise- und Übernachtungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person. Neben den Mehrkosten für die Heimreise und Übernachtung übernehmen wir bis zu 300 EUR pro Person auch zusätzliche Verpflegungskosten. Für die Heimreise von betreuungsbedürftigen Personen tragen wir die entstehenden Kosten für die Begleitperson.
Muss die alleinreisende versicherte Person aufgrund eines während einer Reise erlittenen Unfalls im Krankenhaus behandelt werden und dauert der Krankenhausaufenthalt am Unfallort über den geplanten Rückreisetermin hinaus an, so übernehmen wir darüber hinaus für eine nahestehende Person die für den Krankenbesuch entstehenden Verpflegungs- und Übernachtungskosten bis 300 EUR, sowie die Hin- und Rückreisekosten (maximal für die Entfernung zwischen dem Wohnsitz der versicherten Person und des Ort des Krankenhausaufenthaltes).
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Die Bergungs-, Such- und Transportkosten werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.8 AUB 2014)
Ergänzend gilt Folgendes vereinbart:
Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer.
Wir ersetzen die Mehrkosten bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
Die Kosten für die Rückkehr zum ständigen Wohnsitz des Verletzten (oder einem in der Nähe gelegenen Krankenhaus) erstatten wir bei einem Krankenhausaufenthalt, der voraussichtlich mindestens 7 Tage dauert, auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Ist nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bis zur Herstellung der Transportfähigkeit eine Verlängerung des Hotelaufenthaltes erforderlich, übernehmen wir neben den Mehrkosten der Heimreise die dadurch verursachten zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungskosten bis zu 300 EUR.
Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Mehrkosten der Heimreise- und Übernachtungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person. Neben den Mehrkosten für die Heimreise und Übernachtung übernehmen wir bis zu 300 EUR pro Person auch zusätzliche Verpflegungskosten. Für die Heimreise von betreuungsbedürftigen Personen tragen wir die entstehenden Kosten für die Begleitperson.
Muss die alleinreisende versicherte Person aufgrund eines während einer Reise erlittenen Unfalls im Krankenhaus behandelt werden und dauert der Krankenhausaufenthalt am Unfallort über den geplanten Rückreisetermin hinaus an, so übernehmen wir darüber hinaus für eine nahestehende Person die für den Krankenbesuch entstehenden Verpflegungs- und Übernachtungskosten bis 300 EUR, sowie die Hin- und Rückreisekosten (maximal für die Entfernung zwischen dem Wohnsitz der versicherten Person und des Ort des Krankenhausaufenthaltes).
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Die Bergungs-, Such- und Transportkosten werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025