In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Blutungen innerer Organe / Gehirnblutungen:
(zu Ziffer 4.2.1 AUB 2014)
Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen gelten als mitversichert, sofern diesen Blutungen ein Unfallereignis zugrunde liegt, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 4.2.1 AUB 2014)
Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen gelten als mitversichert, sofern diesen Blutungen ein Unfallereignis zugrunde liegt, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025