In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Beitragsbefreiung im Todes- oder Invaliditätsfall:
(zu Ziffer 10.6 AUB 2014)
Zusätzlich bleibt der Vertrag für die minderjährigen Kinder beitragsfrei bestehen, wenn Sie
einen Unfalltod erleiden.
einen Unfall erleiden, der nach den Bedingungen dieses Vertrages zu einer Invalidität von mindestens 50% führt.
Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung auch für diesen.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz gilt mit den Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt des Todes oder der Feststellung des Invaliditätsgrades von mindestens 50 % gültig waren und bleibt bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Die Beitragsfreistellung für den Ehegatten oder Lebensgefährten endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 10.6 AUB 2014)
Zusätzlich bleibt der Vertrag für die minderjährigen Kinder beitragsfrei bestehen, wenn Sie
einen Unfalltod erleiden.
einen Unfall erleiden, der nach den Bedingungen dieses Vertrages zu einer Invalidität von mindestens 50% führt.
Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung auch für diesen.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz gilt mit den Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt des Todes oder der Feststellung des Invaliditätsgrades von mindestens 50 % gültig waren und bleibt bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Die Beitragsfreistellung für den Ehegatten oder Lebensgefährten endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025