In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Bergungs-, Such- und Transportkosten:
(zu Ziffer 2.8 AUB 2014)
Ergänzend gilt Folgendes als vereinbart:
Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer.
Wir ersetzen die Mehrkosten bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Übernachtungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Die Bergungs-, Such- und Transportkosten werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.8 AUB 2014)
Ergänzend gilt Folgendes als vereinbart:
Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer.
Wir ersetzen die Mehrkosten bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Übernachtungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Die Bergungs-, Such- und Transportkosten werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025