In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Versehensklausel bei Berufswechsel:
(zu Ziffer 5.2 AUB 2014)
Unterbleibt versehentlich die Anzeige einer Änderung der Berufstätigkeit, so beeinträchtigt das unsere Leistungspflicht nicht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte nachweist, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelte, und nach Erkennen die Anzeige unverzüglich nachholt. Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
F. Erweiterungen zu den Obliegenheiten
(Ziffer 6 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 5.2 AUB 2014)
Unterbleibt versehentlich die Anzeige einer Änderung der Berufstätigkeit, so beeinträchtigt das unsere Leistungspflicht nicht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte nachweist, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelte, und nach Erkennen die Anzeige unverzüglich nachholt. Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
F. Erweiterungen zu den Obliegenheiten
(Ziffer 6 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025