In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Anpassung auf Seniorentarif:
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag.
Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag.
Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025