In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe:
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Ausnahme:
Ausgeschlossen bleiben die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Ausnahme:
Ausgeschlossen bleiben die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025