In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Nachhilfeunterricht:
Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalls nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu 30 EUR pro ausgefallenen Schultag.
Die Kosten werden auch zusätzlich zu einer Krankenhaustagegeld/Genesungsgeldleistung erstattet.
Ist ein Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld von mehr als 30 EUR vereinbart, wird der Erstattungshöchstsatz nach Entlassung aus dem Krankenhaus auf den versicherten Krankenhaustagegeldsatz angehoben.
Die Kostenerstattung ist insgesamt auf 3.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
- Zusatzbedingungen für versicherte Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalls nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu 30 EUR pro ausgefallenen Schultag.
Die Kosten werden auch zusätzlich zu einer Krankenhaustagegeld/Genesungsgeldleistung erstattet.
Ist ein Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld von mehr als 30 EUR vereinbart, wird der Erstattungshöchstsatz nach Entlassung aus dem Krankenhaus auf den versicherten Krankenhaustagegeldsatz angehoben.
Die Kostenerstattung ist insgesamt auf 3.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
- Zusatzbedingungen für versicherte Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025