In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.:
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
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