In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller:
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025