In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Vorsorgeversicherung bei Eheschließung / eingetragener Lebenspartnerschaft:
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner mit
- EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression),
- EUR für den Todesfall,
- EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens für 3 Monate beitragsfrei mitversichert.
Der Versicherungsschutz besteht lediglich dann, wenn für den Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht. Wird der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Der Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen, gemäß Ziffer 33., ist bei einem Einschluss ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich.
Der Anteil, ab dem eine Leistungskürzung erfolgt, beträgt 70 %.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner mit
- EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression),
- EUR für den Todesfall,
- EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens für 3 Monate beitragsfrei mitversichert.
Der Versicherungsschutz besteht lediglich dann, wenn für den Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht. Wird der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Der Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen, gemäß Ziffer 33., ist bei einem Einschluss ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich.
Der Anteil, ab dem eine Leistungskürzung erfolgt, beträgt 70 %.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025