In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Vorsorgeversicherung für Neugeborene und adoptierte Kinder:
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Ihre leiblichen Kinder sind während der Wirksamkeit des Vertrages ab der Schwangerschaft mit den Versicherungssummen des bereits versicherten Kindes versichert.
Ist kein Kind bereits versichert, gelten die Versicherungssummen der erwachsenen versicherten Person.
Sind mehrere Kinder / erwachsene Personen versichert, gelten die jeweils niedrigsten Versicherungssummen, mindestens jedoch
- EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- EUR Todesfallsumme
- EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Die beitragsfreie Mitversicherung gilt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres.
Während der Wirksamkeit des Vertrages genießen von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 18 Jahren für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption beitragsfreien Versicherungsschutz mit
- EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- EUR Todesfallsumme
- EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Wird das Kind während des ersten Jahres in den Vertrag eingeschlossen, so gilt dieser beitragsfreie Schutz zusätzlich zu den beantragten Versicherungssummen.
Der Einschluss während des ersten Jahres erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Der Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen, gemäß Ziffer 33. ist bei einem Einschluss ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich.
Der Anteil, ab dem eine Leistungskürzung erfolgt, beträgt 70 %.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Ihre leiblichen Kinder sind während der Wirksamkeit des Vertrages ab der Schwangerschaft mit den Versicherungssummen des bereits versicherten Kindes versichert.
Ist kein Kind bereits versichert, gelten die Versicherungssummen der erwachsenen versicherten Person.
Sind mehrere Kinder / erwachsene Personen versichert, gelten die jeweils niedrigsten Versicherungssummen, mindestens jedoch
- EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- EUR Todesfallsumme
- EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Die beitragsfreie Mitversicherung gilt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres.
Während der Wirksamkeit des Vertrages genießen von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 18 Jahren für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption beitragsfreien Versicherungsschutz mit
- EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- EUR Todesfallsumme
- EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Wird das Kind während des ersten Jahres in den Vertrag eingeschlossen, so gilt dieser beitragsfreie Schutz zusätzlich zu den beantragten Versicherungssummen.
Der Einschluss während des ersten Jahres erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Der Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen, gemäß Ziffer 33. ist bei einem Einschluss ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich.
Der Anteil, ab dem eine Leistungskürzung erfolgt, beträgt 70 %.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025