In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Übergangsleistung:
(zu Ziffer 2.3 AUB 2014)
Die vereinbarte Übergangsleistung wird zu 50 % bereits geleistet, wenn die versicherte Person unfallbedingt
im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
um 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und
die Beeinträchtigung, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen 3 Monate bestanden hat.
Dieser bereits geleistete Betrag wird auf einen Anspruch nach Ziffer 2.3.2 AUB 2014 angerechnet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.3 AUB 2014)
Die vereinbarte Übergangsleistung wird zu 50 % bereits geleistet, wenn die versicherte Person unfallbedingt
im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
um 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und
die Beeinträchtigung, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen 3 Monate bestanden hat.
Dieser bereits geleistete Betrag wird auf einen Anspruch nach Ziffer 2.3.2 AUB 2014 angerechnet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025