In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Vorsorgeversicherung bei Eheschließung / eingetragener Lebenspartnerschaft:
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner mit
30.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression),
bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens für 3 Monate beitragsfrei mitversichert.
Der Versicherungsschutz besteht lediglich dann, wenn für den Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht. Wird der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner mit
30.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression),
bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens für 3 Monate beitragsfrei mitversichert.
Der Versicherungsschutz besteht lediglich dann, wenn für den Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht. Wird der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025