In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Vergiftungen / Nahrungsmittelvergiftungen:
(zu Ziffer 4.2.5 AUB 2014)
Folgen von
Nahrungsmittelvergiftungen
Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
Vergiftungen durch Pflanzen, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war
sind mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 4.2.5 AUB 2014)
Folgen von
Nahrungsmittelvergiftungen
Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
Vergiftungen durch Pflanzen, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war
sind mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025