In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik):
Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3 % oder 5 %. Der vereinbarte Prozentsatz ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Dabei werden die Versicherungssummen für
Invalidität und Todesfall auf volle 500 EUR
die Übergangsleistung auf volle 50 EUR
das Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld und die Unfall-Rente auf volle 1 EUR
aufgerundet.
Ausgeschlossen von dieser Erhöhung bleiben die Versicherungssummen für
beitragsneutrale Leistungsarten
Hilfe-Paket
Reha-Management.
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Zu dem Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung.
Die Anpassung entfällt, wenn Sie zweimal hintereinander der Anpassung, innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung, schriftlich widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen.
Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt abweichend von Ziffer 10.3.3 AUB 2014 trotz Fristablaufs der Mahnung gemäß § 38 VVG der Versicherungsschutz bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Wenn nach einer Dynamisierung die tariflichen Höchstsummen erreicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, endet die Dynamik für die betroffene Person in dem bestehenden Vertrag automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollten die anderen mitversicherten Personen die tariflichen Höchstsummen noch nicht erreicht haben, wird die Dynamik für diese Personen fortgeführt.
Zusätzlich können Sie und wir die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
J. Beitragsanpassung, Innovationsgarantie und GDV-Musterbedingungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3 % oder 5 %. Der vereinbarte Prozentsatz ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Dabei werden die Versicherungssummen für
Invalidität und Todesfall auf volle 500 EUR
die Übergangsleistung auf volle 50 EUR
das Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld und die Unfall-Rente auf volle 1 EUR
aufgerundet.
Ausgeschlossen von dieser Erhöhung bleiben die Versicherungssummen für
beitragsneutrale Leistungsarten
Hilfe-Paket
Reha-Management.
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Zu dem Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung.
Die Anpassung entfällt, wenn Sie zweimal hintereinander der Anpassung, innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung, schriftlich widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen.
Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt abweichend von Ziffer 10.3.3 AUB 2014 trotz Fristablaufs der Mahnung gemäß § 38 VVG der Versicherungsschutz bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Wenn nach einer Dynamisierung die tariflichen Höchstsummen erreicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, endet die Dynamik für die betroffene Person in dem bestehenden Vertrag automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollten die anderen mitversicherten Personen die tariflichen Höchstsummen noch nicht erreicht haben, wird die Dynamik für diese Personen fortgeführt.
Zusätzlich können Sie und wir die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
J. Beitragsanpassung, Innovationsgarantie und GDV-Musterbedingungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025