In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für Kurkostenbeihilfe:
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir leisten nach einem unter den Vertrag fallenden Unfallereignis eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, vom Versicherten selbst getragene Kurkosten, wenn die versicherte Person
(1) innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
(2) wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,
(3) eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt hat.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir leisten nach einem unter den Vertrag fallenden Unfallereignis eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, vom Versicherten selbst getragene Kurkosten, wenn die versicherte Person
(1) innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
(2) wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,
(3) eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt hat.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025