In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Grundsatz:
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
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