In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung:
(zu Ziffer 2.1.1 AUB 2014)
Die Invalidität muss
innerhalb von 18 Monaten eingetreten und
innerhalb von 24 Monaten geltend gemacht, sowie ärztlich festgestellt sein.
Die Fristen beginnen vom Unfalltag an gerechnet.
B. Erweiterungen der Leistungen
(Ziffer 2 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.1.1 AUB 2014)
Die Invalidität muss
innerhalb von 18 Monaten eingetreten und
innerhalb von 24 Monaten geltend gemacht, sowie ärztlich festgestellt sein.
Die Fristen beginnen vom Unfalltag an gerechnet.
B. Erweiterungen der Leistungen
(Ziffer 2 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025