In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für Komageld:
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), so wird für die Zeit dieses Zustandes ein Komageld
(1) ab dem 8. Tag nach dem Unfall
(2) maximal für 12 Wochen
(3) in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes
geleistet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), so wird für die Zeit dieses Zustandes ein Komageld
(1) ab dem 8. Tag nach dem Unfall
(2) maximal für 12 Wochen
(3) in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes
geleistet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025