In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Krankenhaustagegeld:
- Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person
ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
- Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für zwei Jahre ab dem Tag des Unfalls.
für drei Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person
ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
- Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für zwei Jahre ab dem Tag des Unfalls.
für drei Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025