In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Unfallbegriff:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025