In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für Unfall-Rente:
(zu Ziffer 2.2 AUB 2014)
Die vereinbarte Gliedertaxe wird bei der Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt.
Vereinbarte
(1) in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zu Ziffer 3 AUB 2014 (Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen)
(2) progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall
bleiben für die Feststellung des Invaliditätsgrades und die Höhe der Leistung unberücksichtigt.
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, so wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet. Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Ehe- leute. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
(1) Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet.
(2) Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.2 AUB 2014)
Die vereinbarte Gliedertaxe wird bei der Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt.
Vereinbarte
(1) in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zu Ziffer 3 AUB 2014 (Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen)
(2) progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall
bleiben für die Feststellung des Invaliditätsgrades und die Höhe der Leistung unberücksichtigt.
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, so wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet. Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Ehe- leute. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
(1) Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet.
(2) Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025