In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für Psychische Erkrankung durch Unfall:
(zu Ziffer 4.2.6 AUB 2014)
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wird Versicherungsschutz gewährt, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
- Erweiterungen zu den Obliegenheiten
(Ziffer 6 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 4.2.6 AUB 2014)
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wird Versicherungsschutz gewährt, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
- Erweiterungen zu den Obliegenheiten
(Ziffer 6 AUB 2014)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025