In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit:
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Wird bei der versicherten Person eine
(1) dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne § 61a Sozialgesetzbuch XII
(2) Geisteskrankheit
ärztlich festgestellt, so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 3 Jahre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Wird bei der versicherten Person eine
(1) dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne § 61a Sozialgesetzbuch XII
(2) Geisteskrankheit
ärztlich festgestellt, so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 3 Jahre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025