In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze:
- Voraussetzungen für die Leistung
Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten
für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder
für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik
entstanden.
Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
- Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Voraussetzungen für die Leistung
Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten
für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder
für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik
entstanden.
Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
- Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025