In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Fälligkeit der Leistung:
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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