In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Beitrag und Versicherungsteuer:
- Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt
bei Monatsbeiträgen einen Monat,
bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
- Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt
bei Monatsbeiträgen einen Monat,
bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
- Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025