In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für Vergiftungen / Nahrungsmittelvergiftungen:
(zu Ziffer 4.2.5 AUB 2014)
Folgen von
(1) Nahrungsmittelvergiftungen
(2) Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
sind mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 4.2.5 AUB 2014)
Folgen von
(1) Nahrungsmittelvergiftungen
(2) Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
sind mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025