In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Unfallrente:
- Voraussetzungen für die Leistung
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50%.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer 2.1.2.3.
- Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Beginn und Dauer der Leistung
- Wir zahlen die Unfallrente
rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
monatlich im Voraus.
- Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
die versicherte Person stirbt oder
wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 8.4 der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
UV 15 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB 2014
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Voraussetzungen für die Leistung
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50%.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer 2.1.2.3.
- Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Beginn und Dauer der Leistung
- Wir zahlen die Unfallrente
rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
monatlich im Voraus.
- Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
die versicherte Person stirbt oder
wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 8.4 der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
UV 15 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB 2014
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025