Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Gesundheitsfragen:
Bestehen oder Bestanden:
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Beeinträchtigungen, die in den letzten 5 Jahren zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder zu einer ambulanten Gelenkoperation geführt haben;
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Beeinträchtigungen, die regelmäßig (täglich oder in bestimmten Intervallen wiederkehrend und für die Dauer von mindestens 2 Monaten) in den letzten 12 Monaten mit Medikamenten behandelt wurden,
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Beeinträchtigungen, die zu einer Schwerbehinderung geführt haben oder
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Sehbehinderungen von -8 oder mehr Dioptrien?
Bei Wahl der Leistungsstufe Basisschutz erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsfrage ist in diesem Fall nicht zu beantworten.
Regelung zur Mitwirkungsklausel
Die Unfallversicherung VARIO der Haftpflichtkasse bietet in der Leistungsstufe Vollschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallbedingten Krankheiten oder Gebrechen verzichtet wird (Ziffer 3. AUB 2014). Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, wenn:
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Die Gesundheitsfrage im Antrag für die betreffende Person mit „nein“ beantwortet werden kann.
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Die Gesundheitsfrage mit „ja“ beantwortet werden musste und eine eingehende Risikoprüfung ergeben hat, dass eine Mitversicherungdes Verzichtes einer Leistungskürzung möglich ist.
Hat die Prüfung gem. Ziffer 2 ergeben, dass ein genereller Verzicht der Leistungskürzung nicht möglich ist, beträgt der Mitwirkungsanteil, ab dem eine Kürzung erfolgt, 70 % (Ziffer 31. BBU VARIO Vollschutz).