Die Haftpflichtkasse bietet Ihnen eine private Unfallversicherung an. Diese sichert Sie ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Die Unfallversicherung, die in drei verschiedenen Stufen angeboten wird: Einfach Gut, Einfach Besser, und Einfach Komplett. Jede Stufe bietet unterschiedliche Leistungen und Deckungsumfänge.
Versicherungsstufen und Leistungen:
1. Grunddeckung (Einfach Gut):
- Deckt Bauch- und Unterleibsbrüche sowie Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengung ab.
- Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten eintreten, Invaliditätsanmeldung muss bis 18 Monate erfolgen.
- Krankenhaustagegeld (UKHT) wird für bis zu 730 Tage innerhalb von 2 Jahren gezahlt, Genesungsgeld (GG) für bis zu 100 Tage.
- Unfälle im Ausland: Zweifaches UKHT für Krankenhausaufenthalte.
- Komageld: In Höhe des UKHT, mindestens 30 EUR pro Tag.
- Pflegegeld wird bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 gezahlt.
- Unfall-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 %.
- Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe sowie Ertrinken und Ersticken sind versichert.
2. Erweiterte Deckung (Einfach Besser):
- Deckt zusätzlich Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche ab.
- Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten eintreten, Invaliditätsanmeldung muss bis 24 Monate erfolgen.
- Krankenhaustagegeld wird für bis zu 1.000 Tage gezahlt, Genesungsgeld für bis zu 500 Tage.
- Deckt Unfälle bei ambulanten Operationen (7 Tage UKHT/GG) sowie unfallbedingte Behandlungen in Rehabilitationszentren.
- Doppelte Todesfallleistung bei Tod in öffentlichen Verkehrsmitteln (max. 50.000 EUR) oder wenn beide Eltern bei einem Unfall versterben (max. 500.000 EUR).
- Ertrinken, Erfrierungen, Höhenkrankheit und Schäden durch Druckwellen sind versichert.
- Tauchunfälle sind bis zu 50.000 EUR für Druckkammerkosten abgedeckt.
- Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen sind versichert.
3. Premium-Deckung (Einfach Komplett):
- Umfassende Deckung, einschließlich Bauch- und Unterleibsbrüchen sowie Eigenbewegungen.
- Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten eintreten, Invaliditätsanmeldung bis 36 Monate möglich.
- Krankenhaustagegeld wird für bis zu 1.825 Tage gezahlt, Genesungsgeld für bis zu 750 Tage.
- Deckt die Übernahme von Eigenbehaltskosten und bietet Reha-Maßnahmenpauschalen.
- Umfassender Schutz bei Todesfällen, einschließlich einer doppelten Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile (max. 500.000 EUR).
- Tauchunfälle sind bis zu 100.000 EUR für Druckkammerkosten abgedeckt.
- Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 für bis zu drei Jahre gezahlt.
Weitere Erweiterungen:
- Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen oder Entführungen.
- Kapitalleistung bei Blindheit und Frakturen bei Personen über 65 Jahre, unabhängig von einem Unfallereignis.
- Schutz bei Herzinfarkten oder Schlaganfällen, wenn diese innerhalb einer Stunde nach einem Unfall auftreten.
- Alkoholgrenzen für Unfälle, die durch Alkoholkonsum verursacht wurden, liegen bei 1,1‰ bis 1,6‰, je nach Tarifstufe.
- Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, kosmetische Operationen und Zahnersatz sind abgedeckt.
Vorsorgeversicherung:
- Neugeborene und adoptierte Kinder sind ab der Geburt bzw. Adoption beitragsfrei versichert.
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können ebenfalls beitragsfrei mitversichert werden.
Beitragsfreie Leistungen:
- Bergungskosten und Suchaktionen sind bis zu 500.000 EUR gedeckt (in der Premiumstufe).
- Kosten für Heimreisen, Verpflegung und Hotelübernachtungen nach einem Unfall im Ausland sind abgedeckt.
- Kosmetische Operationen nach einem Unfall sind bis zu 500.000 EUR versichert.
Besondere Klauseln und Nachlässe:
- Bei der Kinderunfallversicherung werden bei Tod des Versicherungsnehmers oder festgestellter Invalidität von mindestens 50 % besondere Schutzmaßnahmen aktiviert.
- Es gibt Beitragsnachlässe für Mehrpersonenverträge sowie für Kunden, die weitere Versicherungen wie Haftpflicht oder Hausrat abgeschlossen haben.
- Dynamische Erhöhungen der Versicherungssummen können jährlich um 3 % oder 5 % vereinbart werden.
Geldleistungen
- Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungseinschränkungen)
- Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen
- Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze
- Kurkostenbeihilfe
- Kostenerstattung für unfallbedingte kosmetische Operationen
- Bei Unfalltod Auszahlung einer Todesfallsumme
Dienstleistungen
- Hilfe-Paket mit häuslicher und organisatorischer Hilfe in der ersten Zeit nach einem Unfall (z.B. Menüservice, Wohnungsreinigung, Fahrdienste, Tierbetreuung, usw.)
- Reha-Management
Die Leistungsarten und die Versicherungssummen dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
Was ist nicht versichert?
- Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall)
- Kosten für die ärztliche Heilbehandlung
- Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung)
Gibt es Deckungseinschränkungen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Unfälle durch Drogenkonsum
- Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
- Bandscheibenschäden
- Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts
- Unfälle durch Kernenergie
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen kommen.
Wo bin ich versichert?
Sie haben weltweit Versicherungsschutz.
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen
können. - Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag beenden?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können den Vertrag auch kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie Klage gegen uns auf Leistung erhoben haben. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.